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Energieausweis

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Backsteingebäude

Sie benötigen einen Energieausweis?

Durch unser starkes Netzwerk vermitteln wir Sie zum Energieberater unseres Vertrauens. 

Schnell und transparent. 

Für Fragen zum Ablauf stehen wir Ihnen jederzeit 

auch telefonisch unter 0151 507 10 222 zur Verfügung. 

Im unteren Teil dieser Seite haben wir hilfreiche Informationen zum Energieausweis für Sie bereit gestellt. 

Warum braucht man den Energieausweis?

 

Vor allem für den Hausverkauf spielt der Energieausweis eine wichtige Rolle: Seit 2009 ist es gesetzliche Pflicht, den Ausweis potenziellen Interessenten bei einer Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Seit 2014 ist es zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass der Energieausweis Teil des Immobilienexposés sein muss. Fehlt der Ausweis, kann dies für den Immobilienverkäufer enorme Kosten bedeuten. Ein vorsätzliches oder fahrlässiges Weglassen des Energieausweises kann nämlich mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Aus diesem Grund ist Verkäufern dringend geraten, den Energieausweis für den Hausverkauf rechtzeitig vor Kontaktierung eines Immobilienmaklers anfertigen zu lassen.
Wie oben beschrieben wird beim Energieausweis zwischen dem sogenannten Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden. Ob für eine Immobilie der eine oder der andere Energiepass in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen baulichen Faktoren ab. Zudem unterscheiden sich die Ausweise auch hinsichtlich der Kosten, die für ihre Erstellung anfallen. Die wichtigsten Unterschiede fassen wir deshalb im Folgenden kurz für Sie zusammen.

 

 

Was ist ein Verbrauchsausweis?

 

Der Verbrauchsausweis basiert auf den bisherigen Verbrauchswerten der Immobilie. Bei Mehrfamilienhäusern wird hierzu ein Mittelwert aus dem Energieverbrauch der einzelnen Wohnungen gebildet. Der Primärenergieverbrauch des Ausweises gibt an, wieviel Energie benötigt wird, um ein bestimmtes Maß an Wärmeenergie im Haus zu erzielen. Hierbei wird auch die Kohlenstoffdioxidemission des verwendeten Energieträgers (beispielsweise Solarenergie oder Holzpellets) berücksichtigt. Der Primärenergieverbrauch gibt somit Aufschluss über die Umweltverträglichkeit des Gebäudes. Der Energieverbrauchswert spiegelt wiederum die realen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre wider. Er lässt somit Rückschlüsse auf die Energiekosten der Immobilie für diesen Zeitraum zu. 
Da sich diese Daten vergleichsweise schnell und unkompliziert erheben lassen, ist der Verbrauchsausweis die günstigere Variante des Energieausweises für den Hausverkauf. Die Verwendung des Verbrauchsausweises im Immobilienexposé ist zulässig für bestehende Wohnhäuser, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und Mehrfamilienhäuser, die aus mindestens fünf Wohneinheiten bestehen.

 

 

Was ist ein Bedarfsausweis?

 

Der Bedarfsausweis beschreibt den theoretischen Energiebedarf eines Wohngebäudes und wird in einem aufwendigeren Verfahren als der Verbrauchsausweis ermittelt. Hierzu wird die gesamte Immobilie hinsichtlich ihrer Energieeffizienz untersucht, wobei Faktoren wie die Außendämmung, Energiesparfenster und die Beschaffenheit der Heizungsanlage in die Bewertung mit einfließen. Der Bedarfsausweis ist maßgeblich für Neubauten und Gebäude, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Ähnlich wie der Verbrauchsausweis enthält auch der Bedarfsausweis Angaben zum Primärenergiebedarf, der die Umweltverträglichkeit der Immobilie widerspiegelt. Darüber hinaus gibt er Auskunft über den Endenergiebedarf. Dieser Wert wird anhand der oben genannten Faktoren wie der Dämmung oder der Wärmeschutzverglasung ermittelt. Aufgrund des technischen Gutachtens, das hierfür erstellt werden muss, stellt der Bedarfsausweis die teurere Variante des Energieausweises für den Hausverkauf dar. Da er mehr Energie-Faktoren berücksichtigt, ist der Bedarfsausweis aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.

 

Wo erhalte ich den Energieausweis für den Hausverkauf?

 

Wir Kümmern uns darum!

 

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