Gutachten
Einige Anbieter werben mit kostenlosen Online-Wertermittlung. Mit nur wenigen Klicks sollen Sie den Marktpreis Ihrer Immobilie erfahren. Diese “Bewertungen” beruhen auf statistischen Daten und Vergleichspreisen ermittelt aus Angebotspreisen. Sie ersetzt keinesfalls eine persönliche vor Ort Besichtigung mit anschließender ausführlicher Marktwert-Analyse.
Eine Marktwertschätzung oder auch eine einfache Immobilienbewertung hat keinen Bestand vor Gericht und kann z.B. für Erbstreitigkeiten oder Scheidungen nicht dienen. Dennoch findet die Immobilienbewertung in vielen weiteren Fällen wie z.B. dem Hausverkauf Anwendung:
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Für die Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises
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Für Ermittlung des aktuellen Marktwertes, um die Versicherungssumme zu überprüfen
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Für die Planung und Einschätzung der Altersvorsorge
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Für eine aktuelle Vermögensaufstellung für die Bank
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Für die Dokumentation von Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen
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Für die Wertermittlung eines potenziellen Kaufobjektes
Wann wird eine Immobilien-Bewertung benötigt?
Wann wird ein Gutachten benötigt?
Ein Wertgutachten eines Sachverständigen hat vor Gericht Bestand. Der ermittelte Immobilienwert eines Gutachters dient also als Grundlage bei diversen Rechtsstreits oder Gerichtsverfahren. Mögliche Fälle, für die ein Gutachten benötigt wird, sind:
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Scheidungen: Bei vielen Ehepaaren ist die Immobilie Bestandteil der ehelichen Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung muss der genaue Wert der Immobilie ermittelt werden, um das Vermögen aufzuteilen.
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Erbfälle: Wird eine Immobilie an mehrere Parteien vererbt, ist ein Wertgutachten eine gute Wahl, um eventuelle Streitigkeiten über den Wert der Immobilie zu vermeiden. Sollte ein Erbfall vor Gericht ausgetragen werden müssen, ist ein vollständiges Gutachten ohnehin notwendig.
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Steuern: Im Falle der Erbschafts- und Schenkungssteuer setzt das Finanzamt diese aus eigener Schätzung an. Möchten Erben oder Beschenkte die Bewertung korrigieren, gelingt das nur mit einem Gutachten.
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Zwangsversteigerungen: Muss eine Immobilie zwangsversteigert werden, wird der Wert des Objektes von einem Gutachter ermittelt.